Go-Abend/Corona-Regeln
< Go-Abend
Jump to navigation
Jump to search
Go-Abend/Corona-Regeln
Die letzte Änderung erfolgte am 2022-01-18.
Herzlich willkommen zum Go-Abend
- Go-Spiel-Abend
- Der Badische Go-Verein bietet jeden Mittwoch von 19:00 bis 21:00 Uhr[1] einen Go-Abend an, an dem das Go-Spiel gespielt oder erlernt werden kann.
- Details: https://www.badengo.org/events/
- am 19. Januar 2022
- es herrscht Maskentragepflicht
- Maske bedeutet für Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske (vergleichbar sind beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken)
- an dem Abend dürfen teilnehmen:
- Alle asymptomatische Personen, die 2G+ (Geimpft oder Genesen und getestet) nachweisen können.
- Ausnahmen von der Testpflicht
- mit Auffrischungsimpfung (ab dem Tag dieser Boosterimpfung)
- Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also Kinder und Jugendliche mit vollständigen Impfschutz bis einschließlich 11 Jahre.
- Bei Schülerinnen und Schüler bis 17. Jahr gilt der Schulausweis als Testnachweis, da in den Schulen getestet wird.
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als drei Monate vergangen sind.
- Ausnahme von der Impfplicht
- Personen für die keine Impfempfehlung der Stiko vorliegt (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Impfempfehlung-Zusfassung.html)
- ab 26. Januar 2022
- keine Go-Abende, bis die Corona-Alarmstufe wieder verlassen sind
- siehe https://corona.karlsruhe.de/ und
Fußnoten
- ↑ Bei Bedarf kann der Go-Abend auch bis 23:00 Uhr verlängert werden
- Als Veranstalterin müssen wir dies kontrollieren, am einfachsten geht das über den QR-Code für Geimpfte bzw. Genesene.
- Genesenen-Zertifikate nun auch in Apotheken erhältlich
oder wie bisher: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-nachweise-fuer-geimpfte-und-genesene-personen/. - Seit dem 15.01.2022 ist der Genesenenstatus nur noch maximal 90 Tage gültig. Für den 19.1.2022 ist dann der 21.10.2021 das Datum