DGoB/Go-Lehrer-Förderprogramm
< DGoB
Jump to navigation
Jump to search
Entwurf Go-Lehrer-Förderprogramm
- Antragsteller
- FS Profi
- Antragsmotivation
- Der Deutscher Go-Bund e. V. bezuschusst über ein Fachsekretariat Go-Lehrer bei Turnieren und Meisterschaften. Bisher war die Förderung bei den Spesen unlimitiert und bei den Honoraren wurde 100% bei Meisterschaften und 75% bei Breitensport-Events bezahlt, auch hier ohne Limit. Dies hat Fragen der Fairness aufgeworfen.
Ordnung Go-Lehrer-Förderprogramm
- Allgemeine Bestimmungen
- Der DBoB-Vorstand beauftragt ein Fachsekretariat mit dem Förderprogramm. Initial ist es das Fachsekretariat Profiaktivitäten.
- Der DGoB stellt hierfür ein jährliches Budget "Go-Lehrer" bereit.
- Förderwürdige Veranstaltungen
- Anträge können sowohl für DGoB-Meisterschaften als auch für öffentliche Breitensport-Turniere durch die jeweiligen Ausrichter im Voraus gestellt werden.
- Anträge können ab 1.10. des Vorjahres gestellt werden.
- Anträge, die das Budget des Fachsekretariates überschreiten, werden abgelehnt, es gilt die Reihenfolge der Anträge.
- Abgelehnte Anträge werden dem Vorstand gemeldet, der ggf. das Budget anpasst und die Ablehnung zurücknimmt.
- Förderwürdige Go-Lehrer sind
- Go-Profis, die beim DGoB akkreditiert sind (Amateur-8-Dan-Go-Lehrer sind den Profis gleichgestellt),
- Amateur-Dan-Spieler, die beim DGoB akkreditert sind, sowie
- weitere Go-Lehrer.
- Akkreditierung
- Das Fachsekretariat führt die Akkreditierung auf Wunsch der Go-Lehrer durch, hierzu belegen die Go-Lehrer, welche Kurse sie anbieten können (Unterrichtssprache(n)/Spielstärke/Alter/...).
- Ein Anspruch auf Akkreditierung besteht nicht. Beschwerden über Nichtakkreditierung entscheidet der DGoB-Vorstand.
- Das Fachsekretariat pflegt eine öffentliche Liste der akkreditierten Go-Lehrer.
- Fördersummen
- Honorare der Go-Lehrer können zu 100% erstattet werden, maximal aber
- 200 € pro Tag für akkreditierte Go-Profis
- 150 € pro Tag für akkreditierte Amateur-Go-Lehrer
- 100 € pro Tag für andere Go-Lehrer
- Förderungen durch den Landesverband müssen bei der Abrechnung angegeben werden und werden von der Fördersumme abgezogen.
- Bei Breitensport-Turnieren darf die Förderung durch dieses Programm 4 € pro Turnierteilnehmer und Tag nicht übersteigen.
- Reisekosten und Unterbringung wird nur für DGoB-Meisterschaften übernommen. Die Abrechnung erfolgt aus dem Budget der Meisterschaft und nicht aus dem Go-Lehrer-Budget.
- Honorare der Go-Lehrer können zu 100% erstattet werden, maximal aber
- Auszahlung
- Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung der Abrechnung und eines Berichts der Veranstaltung für die DGoB-Medien.
- Die Auszahlung ist vom Fachsekretariat freizugeben, sie soll innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen erfolgen.
- Schlussbestimmung
- Diese Ordnung ersetzt alle bisherigen Regelungen des Fachsekretariates Profiaktivitäten zur Go-Lehrer-Förderung.
- Sie wurde beschlossen auf der Vorstandsitzung des DGoB am xx.xxxx. 2023