DGoB/Go-Lehrer-Förderprogramm

From Go361.eu Wiki
Jump to navigation Jump to search


Entwurf Go-Lehrer-Förderprogramm

Flag of Germany.svg Dieser Text im Go361-Wiki ist kein offizielles Dokument es DGoB e.V., es dient der Entwicklung eines Antrags an oder ein Dokument für den deutschen Gospiel-Nationalverband.
Antragsteller
FS Profi
Antragsmotivation
Der Deutscher Go-Bund e. V. bezuschusst über ein Fachsekretariat Go-Lehrer bei Turnieren und Meisterschaften. Bisher war die Förderung bei den Spesen unlimitiert und bei den Honoraren wurde 100% bei Meisterschaften und 75% bei Breitensport-Events bezahlt, auch hier ohne Limit. Dies hat Fragen der Fairness aufgeworfen.

Ordnung Go-Lehrer-Förderprogramm

  1. Allgemeine Bestimmungen
    1. Der DBoB-Vorstand beauftragt ein Fachsekretariat mit dem Förderprogramm. Initial ist es das Fachsekretariat Profiaktivitäten.
    2. Der DGoB stellt hierfür ein jährliches Budget "Go-Lehrer" bereit.
  2. Förderwürdige Veranstaltungen
    1. Anträge können sowohl für DGoB-Meisterschaften als auch für öffentliche Breitensport-Turniere durch die jeweiligen Ausrichter im Voraus gestellt werden.
    2. Anträge können ab 1.10. des Vorjahres gestellt werden.
    3. Anträge, die das Budget des Fachsekretariates überschreiten, werden abgelehnt, es gilt die Reihenfolge der Anträge.
    4. Abgelehnte Anträge werden dem Vorstand gemeldet, der ggf. das Budget anpasst und die Ablehnung zurücknimmt.
  3. Förderwürdige Go-Lehrer sind
    1. Go-Profis, die beim DGoB akkreditiert sind (Amateur-8-Dan-Go-Lehrer sind den Profis gleichgestellt),
    2. Amateur-Dan-Spieler, die beim DGoB akkreditert sind, sowie
    3. weitere Go-Lehrer.
  4. Akkreditierung
    1. Das Fachsekretariat führt die Akkreditierung auf Wunsch der Go-Lehrer durch, hierzu belegen die Go-Lehrer, welche Kurse sie anbieten können (Unterrichtssprache(n)/Spielstärke/Alter/...).
    2. Ein Anspruch auf Akkreditierung besteht nicht. Beschwerden über Nichtakkreditierung entscheidet der DGoB-Vorstand.
    3. Das Fachsekretariat pflegt eine öffentliche Liste der akkreditierten Go-Lehrer.
  5. Fördersummen
    1. Honorare der Go-Lehrer können zu 100% erstattet werden, maximal aber
      • 200 € pro Tag für akkreditierte Go-Profis
      • 150 € pro Tag für akkreditierte Amateur-Go-Lehrer
      • 100 € pro Tag für andere Go-Lehrer
    2. Förderungen durch den Landesverband müssen bei der Abrechnung angegeben werden und werden von der Fördersumme abgezogen.
    3. Bei Breitensport-Turnieren darf die Förderung durch dieses Programm 4 € pro Turnierteilnehmer und Tag nicht übersteigen.
    4. Reisekosten und Unterbringung wird nur für DGoB-Meisterschaften übernommen. Die Abrechnung erfolgt aus dem Budget der Meisterschaft und nicht aus dem Go-Lehrer-Budget.
  6. Auszahlung
    1. Die Auszahlung erfolgt nach Einreichung der Abrechnung und eines Berichts der Veranstaltung für die DGoB-Medien.
    2. Die Auszahlung ist vom Fachsekretariat freizugeben, sie soll innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der vollständigen Unterlagen erfolgen.
  7. Schlussbestimmung
    1. Diese Ordnung ersetzt alle bisherigen Regelungen des Fachsekretariates Profiaktivitäten zur Go-Lehrer-Förderung.
    2. Sie wurde beschlossen auf der Vorstandsitzung des DGoB am xx.xxxx. 2023